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Dokument-ID: 765408
14.2.4 Vermittlungsvertrag
Ein „Vermittlungsvertrag“ ist gem § 2 Abs 1 Z 4 TNG ein entgeltlicher Vertrag über die Unterstützung eines Verbrauchers bei der Veräußerung oder dem Erwerb der Rechte, die Gegenstand eines Teilnutzungs- oder Nutzungsvergünstigungsvertrag sind.