8.6.3 Ausübung des Rücktrittsrechts
Die Ausübung des Rücktrittsrechtes ist in § 13 FAGG geregelt. Die Erklärung des Rücktritts bedarf keiner bestimmten Form. Der Verbraucher kann dafür aber das Muster-Widerrufsformular gem Anhang I Teil B verwenden. Die Rücktrittserklärung kann auch per SMS oder zum Beispiel mündlich durch einen Telefonanruf erfolgen. Die Rücktrittsfrist ist gewahrt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird. Da den Verbraucher die Beweislast für die Rücktrittserklärung und deren Rechtzeitigkeit trifft, kann eine bloß mündlich vorgenommene Erklärung problematisch sein, sodass der Verbraucher gut beraten ist, die Erklärung dennoch schriftlich abzugeben.