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Dokument-ID: 490631
1.28 Mangelnde sachliche Rechtfertigung von Kreditinstitutsklauseln
Die Beklagte betreibt ein Bankgeschäft. Der Kläger machte Unterlassungsansprüche geltend.
OGH: Jene vertragliche Bestimmung, die das Kreditinstitut berechtigt, Aufträge auf Rechnung des Kunden durchzuführen, wenn sie „vom Kunden stammen und der unwirksame Auftrag nicht dem Kreditinstitut zurechenbar ist“, ist gröblich benachteiligend, da nicht vom Bankkunden stammende gefälschte Aufträge keine Aufwands- und Schadensersatzansprüche der Bank begründen.