Neu
Dokument-ID: 766272
10.2.3 Fernkommunikationsmittel
Ein Fernkommunikationsmittel ist gem § 3 Z 3 FernFinG jedes Kommunikationsmittel, das ohne gleichzeitige körperliche Anwesenheit des Unternehmers und des Verbrauchers für den Fernabsatz einer Dienstleistung zwischen den Parteien eingesetzt werden kann.