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Dokument-ID: 1019722
2.1.8 Insolvenzabsicherung
Die Vorgaben der EU-Richtlinie 2015/2302 wurden mit der PauschalreiseVO (im Weiteren „PRV”) umgesetzt, die mit 29.09.2018 in Kraft trat. Die RL bestimmt die Pflicht der Reiseveranstalter von Pauschalreisen und Vermittler von verbundenen Reiseleistungen (im Weiteren „Reiseleistungsausübungsberechtigte”) zur Insolvenzabsicherung, sodass im Falle einer Insolvenz bereits geleistete Zahlungen zurückerstattet werden und die Rückbeförderung von Reisenden sichergestellt wird.