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Dokument-ID: 1067966
2.4.2 Stornierung von Pauschalreisen durch den Kunden
Der Reisende kann gem § 10 Abs 1 PRG vor Beginn der Pauschalreise jederzeit ohne Angabe von Gründen vom Pauschalreisevertrag zurücktreten. Tritt der Reisende vom Pauschalreisevertrag zurück, kann der Reiseveranstalter die Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Entschädigung verlangen.