13.3.7 OGH vom 13.09.2019, 10 Ob 106/18p: Zu kurze Einlösungsfristen bei bekannter Gutscheinvermittlungsplattform
Im vorliegenden Fall beschäftigte sich der OGH mit den AGB einer Gutscheinvermittlungsplattform und es wurde hierzu eine Verbandsklage vom Verein für Konsumenteninformation (nachfolgend nur mehr VKI genannt) eingebracht. Der VKI ist nach § 29 Abs 1 KSchG eine zur Verbandsklageerhebung legitimierte Vereinigung und es können Unternehmen, die im geschäftlichen Verkehr in AGB Klauseln verwenden, die gegen ein gesetzliches Verbot oder gegen die guten Sitten verstoßen, nach § 28 Abs 1 KSchG auf Unterlassung geklagt werden.