© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 1028532

Karin Prutsch - Michael F. Damitner | Praxiswissen | Fachbeitrag

11 Einwendungen im Prozess

Stellt sich eine Bestimmung in AGB als fraglich dar, muss dieser Umstand erst gerichtlich geltend gemacht werden. Das kann einerseits über den kollektiven Weg der Verbandsklage nach § 28 KSchG durch einen klageberechtigten Verband oder in einem Individualprozess erreicht werden. Dies ist ein regulärer Zivilprozess, bei dem als Rechtsgrundlage die jeweiligen AGB herangezogen werden. Im vorliegenden Problemfeld klagt oft der AGB-Verwender auf Zahlung des Kaufpreises auf Grundlage der AGB-Bestimmungen. Der Beklagte kann und muss sich hingegen in weiterer Folge mittels Einwendung im anhängigen Zivilprozess zur Wehr setzen.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Praxiswissen Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) in unserem Shop! Zum Shop