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Dokument-ID: 680902
5.1 Anwendungsbereich
Das Rücktrittsrecht des FAGG ist anwendbar auf Fernabsatzverträge gem § 3 Z 2 FAGG:
- Vertrag zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher
- ohne gleichzeitige körperliche Anwesenheit des Unternehmers und des Verbrauchers,
- der im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems geschlossen wird,
- wobei bis einschließlich des Zustandekommens des Vertrages ausschließlich Fernkommunikationsmittel verwendet werden.