Neu
Dokument-ID: 490410
1.5 Aufzug als sonderrechtsfähiger unselbstständiger Bestandteil einer Liegenschaft
Die klagende Partei hat im Haus der Beklagten einen Aufzug montiert. Vom Werklohn haftete ein Rest offen aus. Sie begehrte die Herausgabe von Teilen des Aufzugs aufgrund eines Eigentumsvorbehaltes.