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Dokument-ID: 1067973
2.4.9 Flugstornierungen durch die Luftfahrtgesellschaft (Annullierung)
Bei Flugannullierungen durch die Fluggesellschaft haben Passagiere (wahlweise!) folgende Ansprüche:
- Erstattung des Preises für den nicht angetretenen Teil der Reise oder auch des gesamten Ticketpreises, sofern der Flug insgesamt zwecklos geworden ist
- Schnellstmögliche anderweitige Beförderung zum Endziel
- Anderweitige Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zu einem späteren Zeitpunkt nach Wunsch des Fluggastes (vorbehaltlich verfügbarer Plätze)
- Rückflug zum ersten Abflugort zum frühestmöglichen Zeitpunkt