© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 702775

Barbara Pogacar - Hannah Sprickler | Praxiswissen | Fachbeitrag

11.10.3 Fälligkeit von Ansprüchen des Bauträgers und Dritter iSd § 2 Abs 4 BTVG

§ 7 Abs 4 BTVG bestimmt, dass Ansprüche des Bauträgers und eines Dritten gem § 2 Abs 4 BTVG, dh, wenn der Erwerber die Liegenschaft von einem Dritten erwirbt und der Vertrag mit dem Vertrag über die Errichtung oder durchgreifende Erneuerung des Gebäudes, der Wohnung oder des Geschäftsraums eine wirtschaftliche Einheit bildet, erst dann fällig werden, wenn und soweit die im BTVG vorgesehenen Sicherungen des Erwerbers vorliegen.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Praxiswissen Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) in unserem Shop! Zum Shop