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Dokument-ID: 765436
14.4.2 Formblätter und Form der Zurverfügungstellung
Die vorvertraglichen Informationspflichten des Unternehmers werden durch § 5 TNG iVm den jeweiligen Formblättern im Anhang inhaltlich genau vorgegeben. Gem § 5 Abs 2 TNG ist zu verwenden