12.3.4 Verschiebung der Beweislast/Allgemeiner Ausschluss von Schadenersatz- oder Gewährleistungsansprüchen
In der E 7 Ob 78/06f hat der OGH ausgesprochen, dass in Mietvertragsformularen enthaltene Klauseln unzulässig sind, die durch Tatsachenbestätigungen die den Vermieter treffende Beweislast dem Mieter aufbürden, die ihn von Gesetzes wegen nicht trifft. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Mieter bestätigt, mit dem Zustand einverstanden zu sein und damit das Zinsminderungsrecht nicht besteht oder wenn die beanstandete Klausel eine Bestätigung über den Zustand des Mietgegenstandes im Zeitpunkt der Übernahme darstellt. Ebenso liegt eine Tatsachenbestätigung zulasten des Konsumenten vor, wenn er bestätigt, dass die Vertragspunkte zur Kenntnis genommen und einzeln erörtert wurden und er mit ihnen allen einverstanden war. • [Fußnote: OGH, 7 Ob 78/06f (Klauseln 1, 22 und 39).]