12.1 Allgemeines
Im Bereich des Mietrechts sind insbesondere die „Klauselentscheidungen“ • [Fußnote: OGH, 7 Ob 78/06f; 1 Ob 241/06g; 6 Ob 81/09v; 2 Ob 73/10i; 2 Ob 215/10x.] des OGH von verbraucherrechtlicher Relevanz. Im Rahmen dieser Entscheidungen hat der OGH über die Zulässigkeit von Mietvertragsklauseln entschieden. Bereits mit seiner 1. „Klauselentscheidung“ im Jahr 2006 hat der Oberste Gerichtshof ein praktisch enorm relevantes Rechtsgebiet, berührt, nämlich das der Rechte und Pflichten der Mieter gegenüber ihrem Vermieter.