Neu
Dokument-ID: 871354
16.1 Allgemeines
Das Wort „Leasing“ kommt aus dem Englischen „to lease“ mit der Bedeutung „überlassen, mieten“, Beim Leasing handelt es sich um ein Rechtsgeschäft über die entgeltliche Nutzungsüberlassung von Wirtschaftsgütern, wobei deren Auswahl und Spezifikation in der Regel durch den Nutzer erfolgt.