3.5 Sonderproblem Abrufbarkeit der AGB (nur) über das Internet
AGB werden Bestandteil des Vertrages, wenn beim Vertragsabschluss ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird und der Vertragspartner des Verwenders die Möglichkeit hat, auf diese zuzugreifen bzw darüber Kenntnis zu erlangen. In der Entscheidung zu 6 Ob 167/12w • [Fußnote: OGH vom 27.02.2013, 6 Ob 167/12w.] hat der OGH entschieden, dass AGB auch dann zum Vertragsbestandteil werden, wenn diese über die Homepage des Verwenders abrufbar sind oder über zB über die Internet-Suchmaschine Google gefunden werden können. Bei Vertragsabschluss muss der Vertragspartner ausdrücklich darauf hingewiesen werden. • [Fußnote: OGH vom 27.02.2013, 6 Ob 167/12w.]