13.8.1 OGH vom 17.01.2024, 6 Ob38/23s: Prüfung zweier Klauseln im Zusammenhang mit Verbraucherkreditverhältnissen
Die klagende Partei war ein klageberechtigter Verein iSd § 29 KSchG. Die Beklagte war ein österreichweit tätiges Versandhandelsunternehmen, das laufend mit Verbrauchern Verträge abschließt. Gegenstand der Entscheidung war das Klagebegehren, der Beklagten gem § 28a KSchG zu verbieten, im geschäftlichen Verkehr mit Verbrauchern im Zusammenhang mit Verbraucherkreditverhältnissen die Bonitätsprüfung bei der Kreditvergabe anhand eines „Scoring“ vorzunehmen, ohne dem Verbraucher das Recht einzuräumen, seinen eigenen Standpunkt darzulegen und seine Einstufung anzufechten. Beim Scoring handelt es sich um einen Mechanismus zur Kundenbewertung. Aufgrund vorhandener Kundendaten wird für jeden Kunden ein „Score“ berechnet. Im gegenständlichen Fall hatte dieser Score offenbar die Kreditwürdigkeit des Verbrauchers zum Gegenstand. Dies wurde im Klagebegehren des klagenden Verbandes jedoch nicht ausreichend konkretisiert.