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Dokument-ID: 643389
15.1.11 Zurückbehaltungsrecht (Z 7)
Allgemeines
Gem § 6 Abs 1 Z 7 KSchG dürfen die dem Verbraucher nach dem Gesetz zustehenden Zurückbehaltungsrechte nicht ausgeschlossen oder eingeschränkt werden. Ein Verstoß gegen § 6 Abs 1 Z 7 KSchG liegt immer dann vor, wenn in Allgemeinen Geschäftsbedingungen ein sonst bestehendes Zurückbehaltungsrecht des Verbrauchers (zB nach § 471 ABGB) ausgeschlossen oder beschränkt wird (OGH 14.12.2017, 2 Ob 155/16g).