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Dokument-ID: 897362
1.44 Verknüpfung der Zahlungsmodalitäten eines Seminarvertrages mit einem Vorsorgekonzept
Die beklagte Partei ist in der Vermögensberatung und der Vermittlung von Versicherungen und Krediten tätig. Außerdem bietet sie Seminarverträge an. Diese hat ca ein Drittel der Kunden, die ein Vorsorgekonzept abgeschlossen haben, ebenfalls abgeschlossen. Ohne Vorsorgekonzept wurden Seminarverträge nicht abgeschlossen.