© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 1235281

Anna Sophie Dalinger | Judikatur | Leitsatz

1.59 „Angemessene“ Abfindung nach § 914 ABGB

Im konkreten Fall verwarf der OGH die von der Gesellschaft geübte Praxis, die Abfindung mit dem 4,1‑Fachen des Nominalwerts festzusetzen, als mit dem Vertragswortlaut („angemessene Abfindung“) unvereinbar und wertungsmäßig zu weit vom gesetzlichen Leitbild entfernt. Eine Orientierung an den bloßen Einzelabschluss‑Buchwerten scheidet aus; offene Rücklagen in Tochtergesellschaften sind nicht „auszublenden“. Unter Gesamtabwägung der legitimen Liquiditäts‑ und Bestandsinteressen der Gesellschaft einerseits und des vollen wirtschaftlichen Werts der Mitgliedschaft andererseits setzte der OGH die „angemessene“ Abfindung mit 80 % des Verkehrswerts der Anteile fest; ein Rückgriff auf die Mindest‑Buchwertuntergrenze erübrigte sich. Die den Klägern zugesprochenen Differenzbeträge ergeben sich aus 80 % des anteiligen Verkehrswerts abzüglich der bereits ausgezahlten (nominalbasierten) Beträge.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Praxiswissen Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) in unserem Shop! Zum Shop