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Dokument-ID: 528447
9.3 Zugangsfiktionen (§ 6 Abs 1 Z 3 KSchG)
Gem § 6 Abs 1 Z 3 KSchG sind Vertragsbestimmungen, wonach eine für den Verbraucher rechtlich bedeutsame Erklärung des Unternehmers als zugegangen gilt, obwohl sie nicht zugegangen ist, nichtig. Ausgenommen sind Zustellungen an die zuletzt bekannt gegebene Anschrift des Verbrauchers, sofern