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Dokument-ID: 672626
9 Telefonische Vertragsabschlüsse im Zusammenhang mit Gewinnzusagen oder Wett- und Lotteriedienstleistungen
§ 5b KSchG wurde durch das VRUG vollkommen neu gefasst und erhält anstelle der Überschrift „Ausnahmen vom Anwendungsbereich der §§ 5c bis 5i KSchG“ die Überschrift „Telefonische Vertragsabschlüsse im Zusammenhang mit Gewinnzusagen oder Wett- und Lotteriedienstleistungen“.