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Dokument-ID: 748435
5.4 Zustimmungsfiktion gem § 29 Abs 1 ZaDiG
Die folgende Klausel einer Bank, welche sie in ihren AGB gegenüber Verbrauchern verwendet, wird als gegen das Transparenzgebot gem § 6 Abs 3 KSchG sowie das Verbot gröblich benachteiligender vorformulierter Vertragsklauseln gem § 879 Abs 3 ABGB mit Unterlassungsklage von einem gem § 29 Abs 1 KSchG klagslegitimierten Verein bekämpft: