13.9.7 OGH vom 17.07.2025, 9 Ob 48/25m: Klauseln in AGB von Amazon Prime unzulässig
Der VKI hat – im Auftrag des Sozialministeriums – die Amazon EU S.à.r.l. wegen diverser Klauseln in den Vertragsbestimmungen zu „Amazon Prime“ geklagt. Das kostenpflichtige Mitgliedsprogramm „Amazon Prime“ umfasst eine Reihe von Zusatzleistungen, wie den beschleunigten Versand ohne zusätzliche Kosten sowie den Zugang zu verschiedenen digitalen Services. Der OGH hatte sich jüngst mit mehreren Vertragsklauseln dieses Programms zu befassen und erklärte sechs von acht der beanstandeten Klauseln für gesetzwidrig.