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Dokument-ID: 1235301
1.58 Nachschusspflicht im Bauherrenmodell-GesBR: nur anteiliger Bedarf, keine Ausfallshaftung – Prognose vs Rechnungslegung
Die actio pro socio zur Einforderung von Nachschüssen zugunsten aller Gesellschafter folgt aus § 1188 ABGB. Nachschüsse, die für künftige Perioden begehrt werden, können auf plausibilisierten Prognosen beruhen; werden sie für bereits abgelaufene Abrechnungsperioden verlangt, ist eine ordnungsgemäße Rechnungslegung maßgeblich.