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Dokument-ID: 702771
11.10.1 Allgemeines
Von zentraler Bedeutung für das Bauträgervertragsgesetz ist die Regelung der Sicherung, die der Bauträger dem Erwerber einzuräumen oder zu übergeben hat, um ihn vor einem Verlust der Zahlungen zu bewahren, die er aufgrund des Bauträgervertrages leistet. Dem Bauträger steht die Wahl offen, welches der gesetzlich vorgegebenen Sicherungsmittel des BTVG er anbietet.