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Dokument-ID: 627790
15 Zahlungsverzugsgesetz – ZVG
Mit dem Zahlungsverzugsgesetz (ZVG) wurde die EU-Zahlungsverzugsrichtlinie umgesetzt. Das ZVG hat Neuregelungen zu Verzugszinsen, Betreibungskosten, Dauer von Abnahme- und Überprüfungsverfahren, grob nachteiligen Vertragsbestimmungen und Geschäftsbedingungen sowie Erfüllungsort der Geldschuld gebracht. Diese Regelungen sollten bei der Erstellung von AGB Berücksichtigung finden.