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Dokument-ID: 644249
10.8 Entstehung des Provisionsanspruches (§ 7 MaklerG)
Gem § 7 Abs 1 MaklerG entsteht der Provisionsanspruch mit der Rechtswirksamkeit des vermittelten Geschäfts, wobei dem Makler kein Anspruch auf einen Vorschuss auf die Provisionszahlung zukommt (Erfolgsprinzip).