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Dokument-ID: 1110869
14.1.1 OLG Wien vom 21.05.2019, 15 R 14/19t; 22.06.2020, 15 R 52/20g und 28.09.2021, 15 R 67/21i: 49 unzulässige AGB-Klauseln
Im Auftrag des Sozialministeriums brachte der VKI Klage gegen den Reiseveranstalter FTI Touristik GmbH ein. Gegenstand des Verfahrens waren diverse Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen – letztendlich wurden in mehreren Teilurteilen 49 Klauseln für unzulässig erklärt.