14.6.1 Ratenzahlungsplan
Der Verbraucher hat bei Nutzungsvergünstigungsverträgen das Entgelt gem § 15 Abs 1 TNG entsprechend einem Ratenzahlungsplanzu leisten. Dabei ist das Gesamtentgelt in jährliche Ratenzahlungen gleicher Höhe aufzuteilen. Spätestens 14 Tage vor jedem Fälligkeitstermin hat der Unternehmer eine Zahlungsaufforderung in Papierform oder auf einem anderen dauerhaften Datenträger an den Verbraucher zu übermitteln. Der Unternehmer darf das Entgelt nur auf Grundlage des Ratenzahlungsplans nach § 15 Abs 1 TNG und einer entsprechenden Zahlungsaufforderung nach Abs 2 fordern oder annehmen.