12.4.1 OGH 08.07.1980, 5 Ob 570/80
Bestandgeber als Unternehmer, Beweislast für Privatgeschäft
Ausgehend von § 1 Abs 2 KSchG, wonach Unternehmen iSd Abs 1 Z 1 jede auf Dauer angelegte Organisation selbstständiger wirtschaftlicher Tätigkeit ist, geht es sohin um die Abgrenzung der Beurteilungskriterien im Falle der Vermietung von Bestandobjekten. Als Unternehmer iSd KSchG wird der Vermieter anzusehen sein, wenn die Beschäftigung von dritten Personen (zB Hausbesorger), das Vorliegen einer Mehrzahl dauernder Vertragspartner (Mehrzahl von Mietverträgen, die eine nach kaufmännischen Grundsätzen geführte Buchhaltung erfordert) bestehen und sohin die Einschaltung von anderen Unternehmen oder Erfüllungsgehilfen erforderlich ist und auch längerfristige Vertragsbindungen bestehen (Meinhart aaO, 7, 8).