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Dokument-ID: 662850
6.3.3 Informationspflichten allgemein
Das VKrG enthält umfassende Bestimmungen über die vom Kreditgeber zu erteilenden Informationen, je nach Vertragsstadium und Vertragsgestaltung. Die Informationspflichten stellen das Hauptaugenmerk der Verbraucherkreditrichtlinie dar, um den Schutz des Verbrauchers bei Abschluss einen Kreditvertrages zu sichern.