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Dokument-ID: 662938
6.3.14 Weitere Kreditierungsformen des VKrG
Überziehungsmöglichkeiten
Der dritte Abschnitt des VKrG (§§ 18 bis 22 VKrG) enthält besondere Bestimmungen für die Kreditierungsform der Überziehungsmöglichkeit, hauptsächlich betreffend die Informationspflichten des Kreditgebers bei kurzfristigen Überziehungsmöglichkeiten.