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Dokument-ID: 662914
6.3.9 Rücktritts- und Kündigungsrechte des Kreditnehmers
Hat der Verbraucher einen Kreditvertrag gemäß dem Verbraucherkreditgesetz geschlossen, kann er von diesem binnen 14 Tagen ab Vertragsschluss zurücktreten. Die Frist beginnt erst dann zu laufen, wenn dem Verbraucher die verpflichtenden Informationen im Kreditvertrag (§ 9 VKrG) zur Verfügung gestellt wurden.