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Neu Dokument-ID: 687447

Clemens Steuer | Kommentar | Kommentierung

§ 1 GewO – Kommentierung 6.0

6.0 Behörden und Verfahren

§ 348 sieht – ohne Antragslegitimation – ein eigenes Feststellungsverfahren über die Anwendbarkeit der Bestimmungen der Gewerbeordnung vor. Es besteht jedoch keine Antragslegitimation.

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