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Neu Dokument-ID: 832816

Kommentar

§ 373j GewO

1.0 Allgemeines

In § 373j ist der Vorwarnmechanismus nach Art 56a der RL 2005/36/EG idF der ÄnderungsRL, ein Sonderfall der Verwaltungszusammenarbeit geregelt.

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