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Dokument-ID: 410526
2.1.25 Unternehmensberatung – einschließlich der Unternehmensorganisation
Hinweis:
Bis zur GewO-Novelle BGBl I 111/2002 war das Gewerbe „Unternehmensberater einschließlich der Unternehmensorganisatoren“ in § 172 GewO geregelt.
Berechtigungsumfang der Unternehmensberater
Unternehmensberater einschließlich der Unternehmensorganisatoren sind gem § 136 Abs 3 GewO idF BGBl I 94/2017 im Rahmen ihrer Gewerbeberechtigung insbesondere auch berechtigt zur