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Dokument-ID: 1064553
5.125 LVwG-S-1205/001-2019; LVwG NÖ; 21. Mai 2019 – bearbeitete Version
Aus der alleinigen Nennung einer Wortfolge (hier: „Elektroinstallationen im Stark- und Schwachstrombereich“) auf der Homepage eines Gewerbetreibenden lässt sich kein „Anbieten“ iSd § 1 Abs 4 GewO 1994 ableiten.