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Dokument-ID: 1063191
5.74 KLVwG-1702/6/2017; LVwG Kärnten; 23. November 2017 – bearbeitete Version
Ein Beschwerdeführer darf sich auf die rechtlichen Auskünfte einer gesetzlichen beruflichen Vertretung verlassen. Erhält der Beschwerdeführer aufgrund Fehler der Berufsvertretung falsche Informationen, so liegt ein unverschuldeter Verbotsirrtum vor.