§ 356a GewO
1.0 | Erläuterungen der Regierungsvorlage |
2.0 | Kundmachung |
3.0 | Zustellvollmacht |
4.0 | Projektänderung |
1.0 Erläuterungen der Regierungsvorlage
Nach den erläuternden Bemerkungen der Regierungsvorlage soll durch diese verfahrensbeschleunigte Regelung dem Genehmigungswerber die Möglichkeit eingeräumt werden, im Laufe des Genehmigungsverfahrens wesentliche Projektänderungen vorzunehmen, ohne dass dies wie bisher einen Neubeginn des Verfahrens zur Folge hat. Die Möglichkeit der Nachbarn durch Einwendung gegen das geänderte Projekt Parteistellung zu erlangen, bleibt – ebenso wie das Anhörungsrecht der Gemeinde und das Mitwirkungsrecht des zuständigen Arbeitsinspektorates – durch die vorgeschlagene Regelung gewahrt.