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Dokument-ID: 1063731
5.97 KLVwG-1374/13/2017; LVwG Kärnten; 15. Juni 2018 – bearbeitete Version
Der Lärm auf einem öffentlichen Parkplatz und einer öffentlichen Toilette kann nicht der Betriebsanlage zugerechnet werden und hat daher bei den Lärmberechnungen außer Acht zu bleiben.