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Dokument-ID: 967664
6.12.2 Anwendung und Veröffentlichung der BVT-Schlussfolgerungen
Die in den BVT-Merkblättern enthaltenen BVT-Schlussfolgerungen sind gem § 71c Abs 1 GewO als Referenzdokumente für die Genehmigung, wesentliche Änderung und Anpassung (§ 81b GewO) von IPPC-Anlagen mit dem Tag der Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union anzuwenden.