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Dokument-ID: 799683
2.26 G 210/02; VfGH; 5. März 2003 – bearbeitete Version
Aufhebung des § 81 Abs 2 Z 7 GewO 1994 als verfassungswidrig, da keine sachliche Rechtfertigung für den Entfall der Genehmigungspflicht bei Änderung von vereinfacht genehmigten Betriebsanlagen und dem damit verbundenen Fehlen eines Verfahrens zum Schutz bestimmter Rechtsgüter – hier Immissionsschutz der Nachbarn, der Luftreinhaltung und der Abfallvermeidung – besteht.