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Dokument-ID: 399034
2.2.2 Arbeitsvermittlung
Vorbemerkung: Umwandlung in ein freies Gewerbe
Durch die am 17. Oktober 2017 in Kraft getretene GewO-Novelle BGBl I 2017/94 erfolgte durch Streichung der § 94 Z 1 und § 97 GewO die Umwandlung des vormals reglementierten Gewerbes „Arbeitsvermittlung“ in ein freies Gewerbe.