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Neu Dokument-ID: 1065375

Judikatur | Entscheidung

5.139 LVwG 43.21-1001/2018; LVwG Steiermark; 29. Jänner 2020 – bearbeitete Version

GZ: LVwG 43.21-1001/2018 | Gericht: LVwG Steiermark vom 29.01.2020

Die GewO bietet keine Rechtsgrundlage für die Erlassung eines Feststellungsbescheides betreffend die Abgrenzung, den Umfang und die Anzahl von IPPC-Anlagen innerhalb einer Betriebsanlage. Darüber hinaus kommt weder ein Feststellungsantrag aufgrund eines rechtlichen Interesses der Konsensinhaberin, noch eine amtswegige Feststellung aufgrund von öffentlichen Interessen in Betracht.

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