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Neu Dokument-ID: 969255

Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag

8.4.6 Bestellung eines nichtamtlichen Sachverständigen im Betriebsanlagengenehmigungsverfahren

Antrag

Die allgemeine Bestimmung des § 52 AVG betreffend Amtssachverständige und nichtamtliche Sachverständige ergänzend, schafft der durch die (am 18. Juli 2017 in Kraft getretene) GewO-Novelle BGBl I 2017/96 eingefügte § 353b GewO im Betriebsanlagengenehmigungsverfahren einen Rechtsanspruch des Konsenswerbers auf Bestellung eines nichtamtlichen Sachverständigen.

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