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Neu Dokument-ID: 1203220

Judikatur | Entscheidung

1.210 Ra 2023/10/0032; VwGH; 27. März 2025 – bearbeitete Version

GZ: Ra 2023/10/0032 | Gericht: VwGH vom 27.03.2025

Die Information, es liege eine Betriebsanlagengenehmigung im Sinn der §§ 74 f GewO vor bzw nicht vor, entbehrt für sich alleine jeglichen Aussagegehaltes, wie er in § 2 UIG für das Vorliegen eines Umweltdatums gefordert wird (VwGH 12.11.2021, Ra 2019/04/0120).

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