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Dokument-ID: 1064467
5.120 LVwG-AV-917/001-2018; LVwG NÖ; 13. März 2019 – bearbeitete Version
Für die Entziehung einer Gewerbeberechtigung sind die Ursachen der zur Verurteilung führenden Straftat und die wirtschaftlichen Folgen für den Verurteilten nicht maßgeblich.