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Dokument-ID: 1027096
13.2.1 Informationsaustausch und Verwaltungszusammenarbeit nach der Versicherungsvertriebsrichtlinie
Einleitung
Im Zuge der Versicherungsvermittlungsnovelle 2018, BGBl I 2018/112 wurde mit dem neuen § 373i2 GewO eine gemeinsame Bestimmung betreffend den Informationsaustausch und Verwaltungszusammenarbeit nach